AGB
ALIVE Media AG, Hafnerstrasse 60, 8005 Zürich
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Anwendbarkeit
1.1 Die Tarifbestimmungen sind auf alle Dienstleistungen der ALIVE anwendbar, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Insoweit diese Bedingungen keine abweichenden Regeln enthalten, gelten für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der ALIVE die gesetzlichen Vorschriften über den Werkvertrag gemäss Art. 363ff OR.
2. ALIVE Fixstellen und Kultursäulen der Stadt Zürich
2.1 Die ALIVE gewährleistet den Aushang gemäss Auftragsbestätigung.
2.2 Die Belegung der Fixstellen ist immer wochenweise
2.3 ALIVE garantiert den Aushang an 90.0 % der vereinbarten Stellen.
2.4 Die Kultursäulen beinhalten auch städtische Bauwände und Plakatwände.
2.5 ALIVE behält sich das Recht vor, bei evtl. ausgebuchten Medien wie Kultursäulen, auf andere Werbemedien wie Indoor Rahmen,
Vitrinen etc. auszuweichen.
3. Aussen- und Innenwerbung
3.1 Die Plakate werden auf Privatgrund, an Aussenstellen und weiteren öffentlichen Stellen angebracht. Beim Innenaushang garantiert
ALIVE den Aushang an 90.0 % der vereinbarten Stellen.
3.2 Plakate oder Flyer mit kommerziellen oder politischen Inhalten werden erfahrungsgemäss auf privatem Grund, an Aussenstellen und weiteren öffentlichen Stellen weniger gut akzeptiert als Plakate mit kulturellen Inhalten. ALIVE übernimmt keine Haftung für nachträglich durch dritte entfernte Plakate mit kommerziellen oder politischen Inhalten. Dies gilt auch für Indoor-Rahmen.
3.3 Naturgemäss werden immer wieder Plakate von Reinigungspersonal und Sammlern entfernt oder von Privaten überklebt. Die ALIVE ist
stets bemüht, Plakate nachzuhängen. Die Wirksamkeit eines Aushanges ist von der Auflage abhängig – bitte beachten Sie unsere
Richtauflagen.
3.4 Die ALIVE haftet nicht für die Dauer des Aushanges einzelner Plakate, ausgenommen beim Kulturaushang in der Stadt Zürich.
3.5 Die ALIVE plakatiert auch auf privatem Grund und ist somit auf den Goodwill der einzelnen Geschäfte und Hauseigentümer angewiesen.
Die Haftung gegenüber den Hausbesitzern, der Gewerbepolizei oder anderen Behörden übernimmt die ALIVE.
3.6 Für Plakate welche vom Auftraggeber oder durch Dritte angebracht werden, übernimmt ALIVE keinerlei Verantwortung.
4. Flyer- und Magazin-Service
4.1 Die ALIVE gewährleistet eine Auflage der Flyer und Magazine gemäss Auftragsbestätigung.
5. Sandwichmen und Sampling-Aktionen
5.1 Sandwichmen und Sampling-Aktionen werden nur mit gültiger polizeilicher Bewilligung durchgeführt.
5.2 Sandwichmen und Sampling-Aktionen müssen mindestens 7 Arbeitstage vor dem Startdatum definitiv gebucht sein.
5.3 Sandwichmen und Sampling-Aktionen können bis 48 Stunden vor Beginn abgesagt werden. Danach werden dem Kunden die vollen
Kosten verrechnet. Die Gebühren für erteilte Bewilligungen müssen in jedem Fall vom Kunden übernommen werden.
5.4 Die Aktionen werden bei jeder Witterung durchgeführt.
6. Inhalt der Medien
6.1 Für den Inhalt der Flyer, Plakate oder anderer von ALIVE in Umlauf gebrachte Medien ist der Auftraggeber verantwortlich. Die ALIVE
lehnt jede Haftung ab und behält sich das Recht vor, Aufträge bei Vorliegen gewichtiger Gründe abzulehnen. Die ALIVE kann für den
Inhalt und die Gestaltung der Medien von Dritten nicht verantwortlich gemacht werden.
7. Verbindlichkeit des Auftrages
7.1 Aufträge gelten nach Empfang einer schriftlichen oder mündlichen Bestätigung als verbindlich.
7.2 Zum gleichen Zeitpunkt gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen als akzeptiert.
7.3 Es ist keine Auftragsbestätigung unsererseits notwendig.
7.4 Allfällige Sistierungen oder Änderungen haben auf jeden Fall schriftlich und vom Kunden unterzeichnet, zu erfolgen.
8. Leistungen und Haftung
8.1 Die ALIVE führt den ihr übertragenen Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen aus.
8.2 Haftungsansprüche durch den Kunden (z.B. bei schlecht verkauften Veranstaltungen) oder nachträgliche Rechungsreduktionen sind
ausgeschlossen.
8.3 Reklamationen sind immer während eines laufenden Auftrages der ALIVE zu melden. Reklamationen zur Rechungsausstellung sind
Innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt derselben anzubringen.
9. Anlieferung
9.1 Die Anlieferung muss bis spätestens eine Woche vor Beginn unserer Dienstleistung mit Lieferschein eintreffen bei:
ALIVE Media AG, Hafnerstrasse 60, 8005 Zürich; Lieferung Mo-Fr 08.00 – 12.00, 13.00 – 17.00 h. Bei zu später Lieferung kann die
ALIVE für vereinbarte Aushangtermine nicht garantieren. Im abgesprochenen Ausnahmefall, muss das Werbematerial bis
allerspätestens Freitag 16.00 h bei uns eintreffen , sonst behält sich ALIVE das Recht vor, den Auftrag nicht auszuführen, jedoch voll
in Rechnung zu stellen.
9.3 Bei Post- und Kurierlieferungen haftet der Kunde vollumfänglich für die Ware und übernimmt sämtliche Lieferkosten (inkl. Zoll, Nach-
und Strafporti).
10. Zahlung
10.1 Gem. vereinbarter Zahlungsfrist.
10.2 Falls nichts anderes vereinbart, gilt eine Zahlungsfrist von 10 Tagen.
10.3 Aufträge aus dem Ausland, werden nach Vorauszahlung ausgeführt.
10.4 Bei Stornierung eines bestätigten Auftrages behält sich Alive vor, den gesamten Betrag in Rechnung zu stellen. Bei abgesagten oder
ausverkauften Veranstaltungen gelten folgende Richtlinien: Stornierungen bis acht Wochen vor Aushangsbeginn: keine
Rechnungsstellung, acht bis drei Wochen vor Aushangsbeginn: 50% des Auftragsvolumen werden in Rechnung gestellt, nach drei
Wochen vor Aushangsbeginn: 100% des Auftragsvolumen werden in Rechnung gestellt.